Stellensituation und Verbeamtung
Pressemitteilung des Kultusministerium vom 19.07.2005 (in Ausschnitten):
Schulart�bergreifend k�nnen nach den jetzt weitgehend abgeschlossenen Planungen 3.207 Bewerberinnen und Bewerber mit einer festen Anstellung rechnen. Darunter erhalten 2.324 Kandidaten eine feste Planstelle, 810 so genannte Supervertr�ge mit einer Garantie auf �bernahme in den staatlichen Schuldienst nach einem Jahr und f�r 68 Bewerber gibt es Drei-Viertel-Vertr�ge mit Einstellungsgarantie; ferner sind 5 unbefristete Angestelltenvertr�ge vorgesehen. Dar�ber hinaus k�nnen 1.087 Bewerbern befristete Besch�ftigungsm�glichkeiten im Angestelltenverh�ltnis angeboten werden.
Für die Realschule:
Bei der Realschule werden zum Schuljahr 2005/06 voraussichtlich von 773 Bewerbern, darunter 283 aus dem laufenden Pr�fungsjahrgang und 74 von der Warteliste sowie 416 sonstige Bewerber, 403 in den staatlichen Realschuldienst, �bernommen: 40 Bewerber erhalten eine feste Planstelle, 300 einen so genannten Supervertrag und 63 ein befristetes Besch�ftigungsverh�ltnis.
Heißt wohl: 1189 Bewerber, davon wurden insgesamt 806 eingestellt.
Hier die Prognose des Kultusministeriums (S.14, gell Simone):
Prognose des Realschullehrerbedarfs
Verbeamtung:
Hier mal was interessantes: Hallo, ich weiß nicht, ob du noch an dieser Frage dran bist....Ich jedenfalls kenne einen Fall, in dem eine Lehrerin mit Diabetes bevorzugt behandelt wurde - sprich: als Erste eine Planstelle (Behindertenquote) erhielt und nun verbeamtet wird. Ich finde das natürlich für dich gut und möchte auch mit keinem Diabetiker tauschen....ich verstehe nur nicht so ganz, dass unsereins wegen einem schlechten Blutbild schon Probleme bekommt, sein Referendariat anzutreten. Ich wünsche dir alles Gute!
Es gibt mehrere Gesetze, die die Bevorzugung von Behinderten sicherstellt.
Planstellen
Wie werden die Planstellen vergeben?
An den staatlichen Realschulen wird eine Bedarfsanalyse differenziert nach den von den Schulen gewünschten Fächerverbindungen erhoben. Wenn die Anzahl der durch Pensionierungen frei werdenden bzw. neuen Planstellen für die Realschulen feststeht, wird festgelegt, wie viele Planstellen für die Einstellungen an den staatlichen Realschulen zur Verfügung stehen. Bei der Stellenverteilung wird vorrangig der Bedarf der Schulen berücksichtigt.
Wenn nach diesen komplexen Analysen, die wegen der Neueinschreibung der Schüler der Eingangsklassen an den Realschulen und dem Probeunterricht endgültig erst im Juli vorliegen, der endgültige Bedarf pro Fächerverbindung feststeht, wird der einzustellende Personenkreis ermittelt.
Lehrkräfte, welche die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, werden im Rahmen der verfügbaren Planstellen im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt (sog. „Einstellung auf Planstelle“).
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wer
- für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit uneingeschränkt gesundheitlich geeignet ist,
- das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- die Gewähr bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintritt,
- deutscher Staatsbürger (Artikel 16 Grundgesetz) oder Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, und
- die Voraussetzungen hinsichtlich Eignung, Befähigung und Leistung erfüllt (z.B. Besitz der nach der Laufbahnverordnung erforderlichen Vorbildung, Erreichen einer bestimmten Gesamtprüfungsnote). Als Vorbildung ist die volle Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern oder eine vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannte Lehrbefähigung erforderlich.
Die für die Übernahme (in ein Beamtenverhältnis auf Probe) ausgewählten Bewerber erhalten ein schriftliches Angebot, das sie innerhalb von drei Tagen schriftlich (möglichst vorab telefonisch) annehmen (oder ablehnen) müssen.
Wird eine Planstelle abgelehnt oder nimmt ein Bewerber eine Planstelle an, lässt sich aber gleichzeitig beurlauben, erhält der nächste Bewerber ein Angebot.
Die Bewerber/innen werden in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen, wenn sie sich in der Probezeit bewährt haben und die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (siehe oben) erfüllen.
Auf die Probezeit können Zeiten angerechnet werden, welche die/der Bewerber/in nach Erwerb der Laufbahnbefähigung in einem Angestelltenverhältnis als Lehrkraft im Realschuldienst zurückgelegt hat, und zwar
- bis zu zwei Jahren bei einem sog. „Supervertrag“
- bis zu eineinhalb Jahren in einem Angestelltenverhältnis bei einem öffentlichen Arbeitgeber (hierzu zählt die Kirche nicht!)
- bis zu einem Jahr in einem Angestelltenverhältnis mit einem privaten Arbeitgeber (z.B. Kirche)
Hier das Landesbeamtengesetz:
§ 9
(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
1. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
2. die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. die gesetzliche Altersgrenze noch nicht erreicht hat,
4. gesundheitlich geeignet ist; diese Eignung ist, vorbehaltlich besonderer Regelungen durch die oberste Dienstbehörde, in der Regel durch die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses nachzuweisen. Für Laufbahnen, in denen besondere Anforderungen an die gesundheitliche Eignung gestellt werden, kann das Zeugnis einer anderen beamteten Ärztin oder eines anderen beamteten Arztes verlangt werden,
5. die für ihre oder seine Laufbahn vorgeschriebene oder - mangels solcher Vorschriften - übliche Vorbildung besitzt (Laufbahnbewerberin oder Laufbahnbewerber).
(2) Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur eine Deutsche oder ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden (Artikel 39 Abs. 4 EG-Vertrag).